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EDV-Sachverständige (IHK)...
Während viele Richter froh sind, von einem öffentlich bestellten und vereidigten Gerichtsgutachter in annehmbarer Zeit überhaupt ein Gutachten zu erhalten, bleibt nach unserer Kenntnis ein Bedürfnis nicht selten auf der Strecke: die Berücksichtigung der Qualifizierung des ausgewählten Gutachters für den spezifischen EDV-Bereich. Dabei steht weniger die offensichtlich(ere) Unterscheidung etwa zwischen Hard-, Soft- und Firmware bzw. Betriebssystemen im Vordergrund; nicht selten sind es - etwa branchenspezifische - Spezialkenntnisse, welche sich aus der Aufgabenstellung einer Software ergeben, die bei der Beurteilung der Fehlerhaftigkeit einer Datenverarbeitung gefragt sind. Wer keine soliden buchhalterischen Kenntnisse mitbringt, sollte sich als Gutachter beispielsweise nicht an die inhaltliche Begutachtung kaufmännischer Software heranwagen; das Gegenteil ist nicht selten der Fall. Um so bedeutsamer werden fundierte Quellen, die einen Nachweis qualifizierter Gutachter mit erkennbaren EDV-Spezialgebieten vermitteln. Dabei wäre wünschenswert, dass Gutachter eine weitere Verfeinerung Ihrer Schwerpunktkenntnisse veröffentlichen, zumal es immer öfter auch auf besondere Kenntnisse in speziellen Programmiersprachen, Datenbanksystemen etc. ankommt. Bei höheren Streitwerten in EDV-Sachen wird die Vermeidung von Entfernungsaufwand durch die Einschaltung eines ortsansässigen Gutachters ohnedies keine große Rolle spielen, so dass in diesen Fällen die Beiziehung auch eines entfernt ansässigen Gutachters in Frage kommt; Voraussetzung ist allerdings, dass die spezifischen Schwerpunktkenntnisse in Frage kommender Gutachter erkennbar werden und Anwender bzw. Anwendervertreter gegenüber dem Gericht darauf bestehen, dass insoweit ein wirklich nach seinen Fachkenntnissen geeigneter Sachverständiger eingeschaltet wird.
Wir bitten um Nachsicht, dass wir unsere über Jahrzehnte auf dieser Seite gepflegte Gutachterlistung, die wir als unverbindlichen Service unterhalten haben, nicht mehr fortführen können, weil auch bei uns bisherige anwaltliche Mitarbeiter zunehmend in den Ruhestand gehen und der Aktualisierungsaufwand unsere Möglichkeiten übersteigt. Unterdessen empfehlen wir weiter, über die zuständigen Industrie- und Handelskammern sowie dem Bundesverband der Sachverständigen (BVS) geeignete, spezialisierte Sachverständige nachzufragen, um die vorbezeichnete Zielsetzung zu erreichen.
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